BFV-Infoportal
Indoor Sport bei roter Krankenhaus-Ampel (Link)
Ausnahmeregel bei Minderjährigen (Indoor) /Link
Anmerkung der Corona-Beauftragten des BLSV-Kreisverbandes FFB: Ist ein Kind, welches an der jeweiligen Indoor-Veranstaltung teilgenommen hat, an Corona erkrankt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt fallweise, ob und wenn ja wer von den anderen Teilnehmer/innen in Quarantänte muß.
+++ Neue staatliche Verordnung hat keine Auswirkungen auf Amateursport im Freien +++
Für den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen.
Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern bei bis zu 1.000 Zuschauer*innen keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen. Für Indoor-Sport ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht.